Natur- und Artenschutz

Bei einem grünen Schild mit einer Seeadler-Silhouette oder einem gelben oder blauen Schild mit der Schemazeichnung einer Waldohreule handelt es sich um die Kennzeichnung der Natur- und Artenschutzgebiete sowie Nationalparks. Die Beschilderungsart variiert von Bundesland zu Bundesland.

Diese Schilder stehen aber nicht an jeder Ecke eines Naturschutzgebietes (NSG). Deshalb gucke ich mir immer erst den jeweiligen NSG-Bereich auf der Karte (z. B. Geoportal) an, bevor ich durch solch ein Gebiet für Beobachtungen und zum Fotografieren von Tieren gehe.

Wie verhalte ich mich am bzw. in einem Naturschutzgebiet?

Oft sind die Verhaltensregeln nicht bekannt. Nicht erlaubt ist:

  • Stören – fangen – verletzen – töten von Tieren
  • Mutwillig zu beunruhigen – ihnen Nachstellen
  • Pflücken oder beschädigen von Pflanzen im NSG / sammeln von Federn
  • Grillen
  • Hunde ohne Leine laufen lassen
  • Baden
  • Verlassen gekennzeichneter Wege
  • Rauchen und Feuer machen / Wegwerfen von Zigarettenstummel (Gifte im Filter wie Arsen enthalten).
  • Campen
  • Mit motorisierten Fahrzeugen das NSG durchfahren
  • Gartenabfälle, Müll sowie Speermüll entsorgen
  • Essensreste wegwerfen
  • Drohneneinsatz im NSG (Es gibt Apps, wo man nachgucken kann, wo sich geschützte Flugräume, Flugverbotszonen befinden)
  • Luftballons steigen lassen
  • übermäßige Lautstärke
  • Als „Mountainbikestrecke“ nutzen (ein Fahrrad lieber durchs NSG schieben)

Was bedeutet das für mich als Wildlife-Fotografen und Naturbeobachter?

  • Einholen einer Befreiung/Sondergenehmigung der kommunalen Naturschutzbehörde und des/der Grundstückseigentümer/s. Auch beim Aufstellen eines Tarnzeltes (Beobachtungszelt) an und in einem NSG bedarf es oftmals einer Befreiung nach Landesnaturschutzgesetz / Bundesnaturschutzgesetz.

Ferner nutze ich grundsätzlich keine Lockmittel und / oder Klangattrappen bzw. Tierstimmen vom Smartphone. Wilde Tiere sollten nicht unnötig in Aufregung und Stress versetzt werden. Ich bin nur ein Besucher in diesen Gebieten! Ein Aufschrecken könnte beispielsweise bei Vögeln durchaus zu einem Brutabbruch führen – gerade am Anfang der Brutzeit müssen wir Wildlife-Fotografen deshalb sehr sehr vorsichtig sein! Lieber verzichte ich auf ein tolles Foto! Und ich nehme lange Wartezeiten in Kauf! Grundsätzlich sollten wildlebende Tiere erst beobachtet und dann fotografiert werden – denn stellt sich ein unruhiges Verhalten trotz Tarnung durch die Anwesenheit/Veränderung heraus, beruhigt sich das Tier erfahrungsgemäß nach einiger Zeit.